Drittmeldepflicht
Drittmeldepflicht
Gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz RMG (SAR 122.200) sind Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern der Einwohnerdienste zu melden. Dies geschieht heute mehrheitlich per Briefpost oder E-Mail.
Neu wurden zwei Möglichkeiten entwickelt, diese sogenannten Drittmeldungen bequem elektronisch gemäss dem eCH-0012-Standard zu übermitteln:
- Grössere Liegenschaftsverwaltungen können in ihrer Fachapplikation eine Funktion zur Übermittlung der Drittmeldungen integrieren, wenn sie an sedex (secure data exchange, Plattform) angebunden sind. Falls Sie sich für diese Variante entscheiden, bitten wir Sie, Kontakt mit dem Bundesamt für Statistik, Neuchâtel, Telefon 0800 866 700 oder E-Mail harm@bfs.admin.ch aufzunehmen. Zu Umsetzungsmöglichkeiten in der Fachapplikation kann Ihr Hersteller Auskunft geben. Über weitergehende Informationen zur Drittmeldepflicht kann die Vereinigung der IT-Unternehmen für die Immobilienwirtschaft "Qualipool" Auskunft geben (Telefon 044 455 56 66).
- Kleinere und mittlere Liegenschaftsverwaltungen oder Vermieter sowie Logisgeber können ihre Meldung über den folgenden Weblink absetzen:
www.drittmeldung.ch
Wir bitten Sie, Ihre Meldungen direkt aus Ihrer Applikation oder über den Weblink der Einwohnerkontrolle zuzustellen. Sie helfen uns dabei, die Ein- und Auszüge schneller und medienbruchfrei zu verarbeiten.